Ähnliches wird sich der Gesetzgeber auch gedacht haben, als das Arbeitsschutzgesetz entwickelt wurde und schließlich im Jahre 1996 in Kraft trat.
Demnach gehört es zu den ersten Grundpflichten eines Arbeitgebers (§ 3 ArbSchG), für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation zu sorgen.
Dazu kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen (§ 13 ArbSchG).
Das SmS-Arbeitsschutzsystem (jetzt: Arbeitsschutzmanagementsystem) unterstützt Sie beim Aufbau Ihrer Arbeitsschutzorganisation. Nachdem Sie, oder gerne wir gemeinsam, Ihre Arbeitsschutzorganisation überprüft haben, bilden Sie im Anschluss Ihre Organisationsstruktur ab. Zur Übertragung von Unternehmerpflichten stehen Ihnen die notwendigen Dokumente bereit.
Und auch hier haben wir eine Besonderheit entwickelt. Die notwendigen Informationen werden über eine einzige Quelle erhoben und weitergeführt.